AG Gemeindeangestellte
 

    Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache

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Zürich, 30. September 2009

 

Medienmitteilung

 

Qualitätssicherung durch Kantonalisierung kommunaler Angestellter im Volksschulbereich

Gleiche Anstellungsbedingungen in einer „Schule für alle“

 

In der Volksschule des Kantons Zürich arbeiten Lehrpersonen und schulische Therapeutinnen und Therapeuten, die nicht vom Kanton angestellt werden, sondern von der jeweiligen Gemeinde. Die Volksschulreform veränderte jedoch auch den Berufsauftrag der Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache DaZ, sowie der Logopädinnen und Logopäden und der Psychomotoriktherapeutinnen und Psychomotoriktherapeuten. Gewünscht wird deren enge Einbindung ins Schulhausteam mit der gleichen Verpflichtung und zeitlichen Beanspruchung wie die kantonal angestellten Lehrpersonen.

Kantonalisiert wurden – dem Sinn und Geist des neuen Volksschulgesetzes entsprechend - die Lehrpersonen des Kindergartens, kantonalisiert werden die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie gemäss neuem Berufsauftrag voraussichtlich alle Lehrpersonen, welche nach kantonalem Lehrplan unterrichten und bisher mit einem Pensum von weniger als 10 Lektionen kommunal angestellt waren. Nur die DaZ-Lehrpersonen und pädagogisch-therapeutischen Angestellten „müssen leider draussen bleiben“.

 

In diesen typischen Frauen- und Teilzeitberufen haben die Betroffenen oft intransparente und schlechtere Anstellungsbedingungen und Löhne. Bei der Überführung von einer kommunalen Anstellung in eine kantonale und umgekehrt werden sie bei der Lohneinstufung diskriminiert, wie kürzlich das Bundesgericht festgestellt hat. Es gibt auch eine wachsende Anzahl von Lehrpersonen, die gleichzeitig kommunal und kantonal angestellt sind, mit allen damit zusammenhängenden Problemen z. B. mit den Pensionskassen. Ein Teil der komplizierten und nur schwer nachvollziehbaren Verwaltungsabläufe spielt sich beim Kanton ab, ein Teil in den Gemeinden.

Grundsätzlich kann die Problematik nur gelöst werden, wenn alle Lehrpersonen und schulischen Therapeutinnen und Therapeuten, welche in der Volksschule arbeiten und über die entsprechenden Ausbildungen verfügen, vom Kanton angestellt sind. Diese Forderung stellen die Verbände der betroffenen Lehrpersonen gemeinsam und mit Nachdruck. Was für die Kindergartenstufe möglich war, für die Lehrpersonen mit kleinem Pensum möglich werden soll, ist auch für die DaZ-Lehrpersonen und schulischen Therapeut/innen möglich.

Weitere Auskünfte

 

Urs Loppacher, Regionalsekretär VPOD 079 216 48 46

Lilo Lätzsch, Präsidentin ZLV 079 409 44 32

 

Download der Pressemappe

 

Wir bitten, diese Unterlagen breit zu verteilen. Besten Dank!

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PS:

Leider sind nicht alle danach erschienen Zeitungsartikel in unserem Sinn geschrieben worden, wir haben per Leserbrief eine Richtigstellung verlangt.

 

Therapeutinnen wollen mehr Lohn

Am 30. 09. 2009 luden die Personalverbände der Lehrpersonen und Therapeuten und Therapeutinnen der Volksschule zu einer Medienkonferenz ein. Zum Artikel im Tagesanzeiger vom 01.10.2009 möchten wir folgendes berichtigen: Zentrale Aussage der Lehrerinnen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ), der Psychomotoriktherapeutinnen und – therapeuten und der Logopädinnen und Logopäden ist die Forderung nach gleichen und deshalb kantonalen Anstellungsbedingungen in einer “Schule für alle”. In diesen typischen Frauen- und Teilzeitberufen haben die Betroffenen oft intransparente und schlechtere Anstellungsbedingungen und Löhne. Bei der Überführung von einer kommunalen in eine kantonale Anstellung und umgekehrt werden sie bei der Lohneinstufung diskriminiert, wie kürzlich auch das Bundesgericht festgestellt hat. “Mischanstellungen” von verschiedenen Gemeinden oder von Kanton und Gemeinden führen zu schwer nachvollziehbaren Verwaltungsabläufen und erhöhtem juristischem Beratungsaufwand. Wir setzen uns für Qualitätssicherung in unseren Berufen ein. Dazu gehören auch vergleichbare und transparente Anstellungsbedingungen und diese sind leider nicht in allen Gemeinden gewährleistet. Die Forderung lautete also  nicht “Mehr Lohn für Therapeutinnen” sondern “transparente und einklagbare Anstellungsbedingungen für alle pädagogisch und therapeutischen Angestellten im Volksschulbereich”.

Susanne Schmolke, Präsidium zbl

Bea Spaltenstein, Präsidentin VZL DAZ