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LEHRPERSONEN IN GEMEINDEN DES KANTONS ZÜRICH Anstellungsbedingungen von Gemeindelehrpersonen Deutsch als Zweitsprache und anderer Fächer in der Volksschule / Ein Leitfaden Leider sind die Bedingungen in den 171 Zürcher Gemeinden sehr unterschiedlich. Eine zweite Absicht ist die Bereitstellung eines Argumentariums. Auf Grund dessen sollen Betroffene in die Lage versetzt werden, in den Gemeinden, die noch einen verhältnismässig niedrigen Standard haben, Verbesserungen der Anstellungsbedingungen gegenüber den verantwortlichen Behörden sachlich zu begründen.
Bekannt gemacht werden sollen auch die wichtigen Inhalte aus dem Leitbild des VZL DaZ betreffend der Berufsbeschreibung der DaZ-Lehrpersonen, einem möglichen Pflichtenheft sowie Aussagen zu Aus- und Weiterbildung. Insgesamt geht es darum, das Selbstbewusstsein der Fachfrauen (und -männer) mit dem spezifischen Berufsauftrag DaZ zu fördern und einen Beitrag zur Gleichstellung dieser Fachpersonen zu leisten. Sie sollten sich als Teilzeitangestellte, als Frauen und zu oft noch als prekär Angestellte gegen ihre Diskriminierung wehren können.
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