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Die Erst-, die Zweit- und die Fremdsprache - Eine begriffliche Klärung
Die Erstsprache: „Erstsprache“ ist ein Synonym für den Begriff „Muttersprache“. Sie ist die Sprache, die ein Mensch als erste lernt und sie ist zudem meist die Sprache der Primärsozialisation. Je nach Kompetenzgrad – der ja abhängig von der Dauer und der Intensität des Erwerbsprozesses ist – ist es auch diejenige Sprache, mit der ein Mensch sein Ich „zur Sprache bringt“. Oder anders gesagt: Bei hohem Kompetenzgrad identifiziert sich der Mensch auch über diese Sprache, d.h., er erlebt sich als Teil und Träger derjenigen Kultur/-en, die mittels dieser Sprache kommuniziert wird/werden. Damit werden die psychologische (identitätsbildende) und die psycholinguistische Bedeutung (die sprachliche Erstprägung des Menschen)der Erstsprache sichtbar.
Die Zweitsprache: Dieser Begriff bezeichnet jene Sprache, die ein Kind oder Jugendlicher erwirbt, um an einer Sprachgemeinschaft teilhaben zu können, die eine andere Sprache als seine Erstsprache spricht. Die Zweitsprache definiert sich auch so: Sie ist die Sprache fast sämtlicher Integrationsfelder der ausserfamiliären Umgebung (Kindergarten, Schule, Hort, Spielplatz). Der Zweitsprache als Umgebungs- und zweite Beziehungssprache kommt mit wachsender Sprachkompetenz, Teilnahme an der ausserfamiliären Umgebung und Aufenthaltsdauer im Land identitätsbildende Bedeutung zu.
Die Fremdsprache: Dieser Begriff kennzeichnet jene Sprache, die man lernt, um sich mit Angehörigen einer Sprachgemeinschaft später einmal verständigen zu können, die nicht Teil der aktuellen Lebenswelt der Lerner/-innen ist. Sie ist Teil des Fächerkanons der Volksschule.
Zusammenstellung Marianne Sigg
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