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Pisa-Studie 2009 und DaZ
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Stellungnahme des Vereins Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache VZL DaZ zur Medienmitteilung der Bildungsdirektion betreffend die kantonalzürcherischen Ergebnisse der PISA-Studie 2009 vom 5. Dezember 2011
Nachdem verschiedene Zeitungen das Thema aufgegriffen haben (siehe z.B. NZZ vom 06.12. / Tages-Anzeiger vom 06.12. / Landbote vom 06.12. / Sonntagszeitung vom 11.12.), sich die politischen Parteien dazu vernehmen liessen und der ZLV wie auch der VPOD öffentlich Stellung genommen haben, sieht der Verein VZL DaZ seine Aufgabe darin, den Fokus ausschliesslich auf den DaZ-Unterricht und seine schulische Einbettung zu richten.
Das will die Bildungsdirektorin prüfen:
Die Bildungsdirektorin Regine Aeppli sagte an der Medienkonferenz: „Prüfen wollen wir die Erhöhung des Pensums des DaZ-Unterrichts.“ Und unter den Schlussfolgerungen III sagte sie: „Heute wird der DaZ-Zusatzunterricht zeitlich beschränkt; er dauert in der Regel drei Jahre. Geprüft werden soll deshalb, ob fremdsprachige Schülerinnen und Schüler so lange DaZ-Zusatzunterricht erhalten sollen, bis sie die Schulsprache beherrschen. Zu prüfen ist auch, ob der DaZ-Unterricht im Kindergarten ausgebaut werden soll.“
(Aus: Referat von Regierungsrätin Regine Aeppli, Bildungsdirektorin, pdf.
http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2011-313_pisa_ergebnisse.html )
Das meint der VZL DaZ dazu:
Die Umsetzung einer Anhebung des Pensums des DaZ-Unterrichts ist nicht kostenneutral zu erreichen. Der DaZ-Unterricht wird von den Schulgemeinden finanziert, die DaZ-Lehrpersonen sind Gemeindeangestellte. Das bedeutet, dass für Gemeinden, mit einem hohen Sozialindex höhere Kosten für den DaZ-Unterricht entstehen würden.
In den letzten Jahren hat sich aber folgendes gezeigt: Verschiedenen Gemeinden sind zu Beginn der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes (2006) nicht mit dem vorgeschriebenen Minimum von 0.50 Lektionen pro Schüler/pro Woche eingestiegen (siehe dazu die Verordnung über die Sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom 11. Juli 2007), sondern haben jedem zwei- und mehrsprachigen Schüler 0.75 Lektionen gewährt. Aus Spargründen haben aber manche in der Zwischenzeit das DaZ-Pensum auf 0.5 Lektionen zurückgesetzt. Wie kann die Bildungsdirektion dieses Dilemma angehen? Wenn zudem das heute zu erreichende Ziel des DaZ-Unterrichts, dass ein Schüler so lange diesen Unterricht besuchen darf, bis er dem Unterricht folgen kann in das Ziel überführt werden soll, die Schulsprache Deutsch zu beherrschen, kommt noch einmal ein enormer finanzieller Mehraufwand auf die Gemeinden zu. Der VZL DaZ vertritt die Auffassung, dass die Realisierung der beiden Vorschläge einen kantonalen Support unerlässlich macht.
Zum Schluss noch ein Wort zur dritten von der Bildungsdirektorin genannten Überprüfung: ein Ausbau des DaZ-Unterrichts auf der Kindergartenstufe. Angesichts der Tatsache, dass ab dem Schuljahr 2012/13 die Unterrichtssprache im Kindergarten grundsätzlich Mundart ist, wäre dies zu begrüssen.
Bei allenfalls beschränkten Ressourcen ist aber zu bedenken, dass mit den Schülerinnen und Schülern dieser Altersstufe nur zwei der vier Sprachverarbeitungsbereiche aufgebaut werden können: Nämlich Gehörtes verstehen lernen und selbst mündlich kommunizieren. Die selektiv entscheidenden Sprachbereiche sind aber das Leseverstehen (auch in der Mathematik) und das Schreiben eigener Texte. Deswegen braucht es einen Ausbau der DaZ-Stunden auf der Mittelstufe. DaZ in der Oberstufe ist neben dem Aufnahmeunterricht deswegen auszubauen, weil manche Schüler/-innen – bei entsprechender Förderung – die Abteilung wechseln könnten, ihre Potentiale also besser ausgeschöpft würden.
Der VZL DaZ nimmt die Gelegenheit wahr und fokussiert auf einige grundsätzliche Probleme der zwei- und mehrsprachigen Schüler/-innen im Kontext Schule. Zudem macht er ein paar konkrete Vorschläge:
- Der DaZ-Unterricht sollte dringend aus den sonderpädagogischen Massnahmen herausgelöst werden. Zu viele negative Folgen hat diese Zuordnung. Hier sei nur eine genannt: Portugiesisch, aber nicht Deutsch sprechen zu können, ist keine Teilleistungsschwäche! Mit dem meist gleichzeitigen Erwerb von Mundart und Hochdeutsch irgendwie klar zu kommen, ist eine Leistung, welche die Schule auch deswegen zu wenig wahrnimmt, weil diese Gruppe Schüler/-innen durch ihre sonderpädagogische Zuordnung per definitionem als lernschwache Schüler/-innen gelten.
- Die Deutschschweizer Diglossie erschwert den Erwerb der Schulsprache (Schweizer Hochdeutsch) in mannigfacher Weise:
- Die Umgebungssprache im Kanton Zürich ist die Mundart. Damit wird das wichtigste Merkmal des Begriffs Zweitsprache nicht erfüllt: Hochdeutsch ist nicht Umgebungssprache.
- Das Erlernen zweier syntaktisch und morphologisch naher, lexikalisch und phonetisch aber teilweise weit auseinander liegender Varietäten erfordert in jedem Fall ein Mehr an Lernen. Die Unterscheidung der beiden Varietäten ist eine mehrheitlich selbst zu steuernde Aufgabe, die den Lernprozess in beiden Formen grundsätzlich verlangsamt.
- Schweizer Hochdeutsch sollte sich vermehrt nicht nur als Unterrichtsgegenstand, sondern auch als Medium der spontanen und gefühlsorientierten Kommunikation in der Schule etablieren. Damit das gelingt, muss sich die Einstellung vieler Lehrpersonen gegenüber dem Hochdeutschen grundsätzlich ändern. Es braucht dafür konkrete Massnahmen im Bereich der Weiterbildung für Lehrpersonen aller Stufen.
- Deutsch als Zweitsprache würde eine enorme Aufwertung erfahren, wenn daraus ein Fach würde, dieses im Lehrplan (21!) Eingang fände und im Zeugnis aufgeführt würde.
- Um für die zwei- und mehrsprachigen Schüler/-innen Synergien zwischen dem DaZ-Unterricht und dem Unterricht in der Regelklasse entstehen zu lassen, sollten die Klassenlehrpersonen den Auftrag des DaZ-Unterrichts, der vor 2006 eher Nachhilfeunterricht für die zwei- und mehrsprachigen Schüler war, kennen lernen. Dafür braucht es Weiterbildungsangebote.
- Um die Arbeit der DaZ-Lehrperson attraktiver zu machen, sollte die Bildungsdirektion gegenüber den Schulgemeinden eine Lohnempfehlung vorlegen. Der VZL DaZ wiederholt an dieser Stelle seinen Vorschlag: Der Primarlehrerlohn für alle DaZ-Lehrpersonen!
Es bleibt viel zu tun, packen wir’s an!
Zürich, 14.12.11
Für weitere Auskünfte:
Bea Spaltenstein , Präsidentin VZL DaZ,
Marianne Sigg, Vorstandsmitglied,
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